Freitag, 23. Oktober 2015

Ich mache weiter - Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt



Inzwischen habe ich von meinem Anwalt eine Kostenaufstellung für die nächste Instanz erhalten. Die Gesamtkosten werden - unter Hinzuziehung eines Anwalts von beiden Seiten – bei etwa €487 liegen. Das ist einerseits viel Geld für einen Rechtsweg, den ich aus den im vorigen Beitrag erwähnten Gründen inzwischen für aussichtslos halte. Andererseits ist es auch nicht zu viel, wenn ich bedenke, wieviel Arbeit ich schon in diesen Blog und andere Aktivitäten gegen den Rundfunkbeitrag investiert habe. Ich mache also mit dem Rechtsweg weiter, auch weil ich denke, dass man dem Rechtswesen zutrauen muss, in dieser Frage unabhängig entscheiden zu können, trotz oder gerade weil die Flüchtlingskrise zu solch massiven Rechtsbeugungen und demagogischen Überzeichnungen aller politischen Seiten führt.

Es wird nun zunächst ein Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt, denn diese wurde erstinstanzlich zurückgewiesen. Danach bleibt ein Monat Zeit, um den Antrag zu begründen, sofern ihm nicht ohne weiteres stattgegeben wird. Das Urteil liefert gute Begründungsansätze - so  besteht zwischen Klageursache und Klagezurückweisung kein sachlicher Zusammenhang. Ich hatte u.a. auf fehlende Empfangsmöglichkeiten in meinem Wohnbereich verwiesen. Die Urteilsbegründung nahm darauf keinen Bezug, sondern verwies lediglich auf ergangene Urteile in einem anderen Kontext. Wenn es zu einer Antragsbegründung kommt, werde ich nochmal genauer darauf eingehen, wie sie aussieht. Eine praktische Hilfe für Betroffene ist das aber nur zum Teil, denn ein solcher Antrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden – um Rechtskosten kommt man bei Berufungen nicht herum.

Ausschlaggebend für mein Weiterverfolgen des Rechtsweg ist die Aussicht auf eine Abkürzung des Instanzenweges. Mein Anwalt ist dabei, mit der betreffenden Rundfunkanstalt eine Stillegung der von seiner Kanzlei betreuten Verfahren bis zu einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts auszuhandeln. Denn für März nächsten Jahres ist ein Entscheid des Oberverwaltungsgerichts in mehreren weiter fortgeschrittenen Rundfunkbeitragsverfahren zu erwarten. Wer also selbst ein Verfahren in erster Instanz anhängig hat und eigentlich beabsichtigt, es damit auf sich beruhen zu lassen, sollte sich bei einem Anwalt nach dieser Möglichkeit erkundigen. Denn bei Verzicht auf Berufung werden die Forderungen des Beitragsservice vollstreckbar (sie sind es eigentlich auch vorher, nur ist mir kein Fall bekannt, in dem bei bestehendem Verfahren Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden). Für mich persönlich bedeutet die Berufung auch einen Aufschub, um meine noch in Deutschland befindlichen Mittel anderenorts anzulegen. Denn im nächsten Jahr ist wohl neben vielen anderen Krisen auch mit einer wirtschaftlichen zu rechnen.

Zwangsvollstreckungen werden vom Beitragsservice mit unverminderter Härte und wachsender Routine umgesetzt, insbesondere in Ballungsräumen. Es bleibt daher bei meiner in vielen Posts wiederholten Einschätzung, dass der Rechtsweg die einzige Möglichkeit ist, dies zu vermeiden, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will. Geht mein Antrag auf Berufung durch, werden vor Entscheid des Bundesverfassungsgerichts keine Forderungen an mich ergehen, also mindestens für ein weiteres Jahr nicht. 

Im nächsten Post werde ich eine Aufstellung von Kosten und Beiträgen angeben, um zu zeigen, ob sich mit dem Rechtsweg Geld sparen lässt.